Impres­sum

Anga­ben gemäß § 5 TMG:
tiki­tay wer­be­agen­tur gmbh
Breit­gas­se 5a
69493 Hirsch­berg an der Berg­stra­ße

Ver­tre­ten durch:
tiki­tay wer­be­agen­tur gmbh, ver­tre­ten durch Ste­fa­nie Bau­er und Jochen Dit­ter

Kon­takt:
Tele­fon: +49 69 2400761–0
E‑Mail: moin@tikitay.de

Regis­ter­ein­trag:
Ein­tra­gung im Han­dels­re­gis­ter.
Regis­ter­ge­richt: Amts­ge­richt Mann­heim
Regis­ter­num­mer: HRB 743559

Umsatz­steu­er:
Umsatz­steu­er-Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer gemäß §27 a Umsatz­steu­er­ge­setz:
DE 252 443 500

Anga­ben zur Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung
Name und Sitz des Ver­si­che­rers:
ERGO Ver­si­che­rungs AG
Vic­to­ria­platz 1
40477 Düs­sel­dorf

Gel­tungs­raum der Ver­si­che­rung: Euro­pa und die Mit­tel­meer – Anrai­ner­staa­ten

Streit­schlich­tung
Die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on stellt eine Platt­form zur Online-Streit­bei­le­gung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unse­re E‑Mail-Adres­se fin­den Sie oben im Impres­sum.

Wir sind nicht bereit oder ver­pflich­tet, an Streit­bei­le­gungs­ver­fah­ren vor einer Ver­brau­cher­schlich­tungs­stel­le teil­zu­neh­men.

Haf­tung für Inhal­te
Als Diens­te­an­bie­ter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eige­ne Inhal­te auf die­sen Sei­ten nach den all­ge­mei­nen Geset­zen ver­ant­wort­lich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diens­te­an­bie­ter jedoch nicht ver­pflich­tet, über­mit­tel­te oder gespei­cher­te frem­de Infor­ma­tio­nen zu über­wa­chen oder nach Umstän­den zu for­schen, die auf eine rechts­wid­ri­ge Tätig­keit hin­wei­sen.

Ver­pflich­tun­gen zur Ent­fer­nung oder Sper­rung der Nut­zung von Infor­ma­tio­nen nach den all­ge­mei­nen Geset­zen blei­ben hier­von unbe­rührt. Eine dies­be­züg­li­che Haf­tung ist jedoch erst ab dem Zeit­punkt der Kennt­nis einer kon­kre­ten Rechts­ver­let­zung mög­lich. Bei Bekannt­wer­den von ent­spre­chen­den Rechts­ver­let­zun­gen wer­den wir die­se Inhal­te umge­hend ent­fer­nen.

Haf­tung für Links
Unser Ange­bot ent­hält Links zu exter­nen Web­sites Drit­ter, auf deren Inhal­te wir kei­nen Ein­fluss haben. Des­halb kön­nen wir für die­se frem­den Inhal­te auch kei­ne Gewähr über­neh­men. Für die Inhal­te der ver­link­ten Sei­ten ist stets der jewei­li­ge Anbie­ter oder Betrei­ber der Sei­ten ver­ant­wort­lich. Die ver­link­ten Sei­ten wur­den zum Zeit­punkt der Ver­lin­kung auf mög­li­che Rechts­ver­stö­ße über­prüft. Rechts­wid­ri­ge Inhal­te waren zum Zeit­punkt der Ver­lin­kung nicht erkenn­bar.

Eine per­ma­nen­te inhalt­li­che Kon­trol­le der ver­link­ten Sei­ten ist jedoch ohne kon­kre­te Anhalts­punk­te einer Rechts­ver­let­zung nicht zumut­bar. Bei Bekannt­wer­den von Rechts­ver­let­zun­gen wer­den wir der­ar­ti­ge Links umge­hend ent­fer­nen.

Urhe­ber­recht
Die durch die Sei­ten­be­trei­ber erstell­ten Inhal­te und Wer­ke auf die­sen Sei­ten unter­lie­gen dem deut­schen Urhe­ber­recht. Die Ver­viel­fäl­ti­gung, Bear­bei­tung, Ver­brei­tung und jede Art der Ver­wer­tung außer­halb der Gren­zen des Urhe­ber­rech­tes bedür­fen der schrift­li­chen Zustim­mung des jewei­li­gen Autors bzw. Erstel­lers. Down­loads und Kopien die­ser Sei­te sind nur für den pri­va­ten, nicht kom­mer­zi­el­len Gebrauch gestat­tet.

Soweit die Inhal­te auf die­ser Sei­te nicht vom Betrei­ber erstellt wur­den, wer­den die Urhe­ber­rech­te Drit­ter beach­tet. Ins­be­son­de­re wer­den Inhal­te Drit­ter als sol­che gekenn­zeich­net. Soll­ten Sie trotz­dem auf eine Urhe­ber­rechts­ver­let­zung auf­merk­sam wer­den, bit­ten wir um einen ent­spre­chen­den Hin­weis. Bei Bekannt­wer­den von Rechts­ver­let­zun­gen wer­den wir der­ar­ti­ge Inhal­te umge­hend ent­fer­nen.

All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen

1. Gel­tung der AGB
Für alle Auf­trä­ge an die Agen­tur gel­ten die All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen. Ent­ge­gen­ste­hen­de AGBs des Auf­trag­ge­bers wer­den nicht Ver­trags­in­halt.

2. Prä­sen­ta­tio­nen
Jeg­li­che, auch teil­wei­se Ver­wen­dung der von der Agen­tur mit dem Ziel des Auf­trags­ab­schlus­ses vor­ge­stell­ter oder über­reich­ter Arbei­ten und Leis­tun­gen (Prä­sen­ta­tio­nen etc.), sei­en sie urhe­ber­recht­lich geschützt, oder nicht, bedarf unse­rer vor­he­ri­gen Zustim­mung. Das gilt auch für die Ver­wen­dung in geän­der­ter oder bear­bei­te­ter Form und die Ver­wen­dung der unse­ren Arbei­ten und Leis­tun­gen zugrun­de lie­gen­den Ideen, sofern die­se in den bis­he­ri­gen Wer­be­mit­teln des Auf­trag­ge­bers kei­nen Nie­der­schlag gefun­den haben. In der Annah­me eines Prä­sen­ta­ti­ons­ho­no­rars liegt kei­ne Zustim­mung zur Ver­wen­dung unse­rer Arbei­ten und Leis­tun­gen.

3. Kos­ten­vor­anschlä­ge und Auf­trags­er­tei­lung
3.1 In der Regel sind dem Auf­trag­ge­ber vor Beginn jeder Kos­ten ver­ur­sa­chen­den Arbeit Kos­ten­vor­anschlä­ge in schrift­li­cher Form zu unter­brei­ten, die durch den Auf­trag­ge­ber frei­ge­ge­ben wer­den. Klei­ne­re Auf­trä­ge bis zu € 500,00 sowie Auf­trä­ge im Rah­men lau­fen­der Arbei­ten wie zum Bei­spiel Satz­kos­ten, Retu­schen, Zwi­schen­auf­nah­men und der­glei­chen bedür­fen nicht der Ein­ho­lung von Kos­ten­vor­anschlä­gen und kei­ner vor­he­ri­gen Geneh­mi­gung.
3.2 Die Agen­tur ist berech­tigt, die ihr über­tra­ge­nen Arbei­ten selbst aus­zu­füh­ren oder Drit­te damit zu beauf­tra­gen.
3.3 Die Agen­tur ist berech­tigt, Auf­trä­ge zur Pro­duk­ti­on von Wer­be­mit­teln, an deren Erstel­lung sie ver­trags­mä­ßig mit­wirkt, im eige­nen Namen oder im Namen des Auf­trag­ge­bers zu ertei­len. Der Auf­trag­ge­ber erteilt hier­mit aus­drück­lich ent­spre­chen­de Voll­macht.
3.4 Auf­trä­ge an Wer­be­trä­ger erteilt die Agen­tur im eige­nen Namen und für eige­ne Rech­nung. Wer­den Men­gen­ra­bat­te oder Mal­staf­fel in Anspruch genom­men, erhält der Auf­trag­ge­ber bei Nicht­er­fül­lung der Rabatt- oder Staf­fel­vor­aus­set­zun­gen eine Nach­be­las­tung, die sofort fäl­lig wird. Für man­gel­haf­te Leis­tung der Wer­be­trä­ger haf­ten wir nicht.

4. Abwick­lung von Auf­trä­gen
4.1 Von der Agen­tur über­mit­tel­te Bespre­chungs­pro­to­kol­le und Kon­takt­be­rich­te sind ver­bind­lich, wenn der Auf­trag­ge­ber nicht unver­züg­lich nach Erhalt wider­spricht.
4.2 Vor­la­gen, Datei­en und sons­ti­ge Arbeits­mit­tel (ins­be­son­de­re Nega­ti­ve, Model­le, Ori­gi­nal­il­lus­tra­tio­nen usw.), die wir erstel­len oder erstel­len las­sen, um die nach Ver­trag geschul­de­te Leis­tung zu erbrin­gen, blei­ben unser Eigen­tum. Eine Her­aus­ga­be­pflicht besteht nicht. Zur Auf­be­wah­rung sind wir nicht ver­pflich­tet.

5. Lie­fe­rung und Lie­fer­fris­ten
5.1 Die Lie­fer­ver­pflich­tun­gen der Agen­tur sind erfüllt, sobald die Arbei­ten und Leis­tun­gen zur Ver­sen­dung gebracht sind. Das Risi­ko der Über­mitt­lung (z.B. Beschä­di­gung, Ver­lust, Ver­zö­ge­rung), gleich wel­chem Medi­um über­mit­telt wird, trägt der Auf­trag­ge­ber.
5.2 Lie­fer­fris­ten sind nur ver­bind­lich, wenn der Auf­trag­ge­ber etwa­ige Mit­wir­kungs­pflich­ten (z.B. Beschaf­fung von Unter­la­gen, Frei­ga­ben) ord­nungs­ge­mäß erfüllt hat.
5.3 Die von der Agen­tur zur Ver­fü­gung gestell­te Vor­la­gen und Ent­wür­fe sind nach Far­be, Bild- oder Ton­ge­stal­tung, Kon­struk­ti­on oder gra­fi­scher Gestal­tung erst dann ver­bind­lich, wenn ihre ent­spre­chen­de Rea­li­sie­rungs­mög­lich­keit schrift­lich von uns bestä­tigt wird.
5.4 Wett­be­werbs­recht­li­che Über­prü­fun­gen sind nur dann unse­re Auf­ga­be, wenn es aus­drück­lich ver­ein­bart ist.

6. Zah­lungs­be­din­gun­gen
6.1 Ver­ein­bar­te Prei­se sind Net­to­prei­se, zu denen die jeweils gel­ten­de Mehr­wert­steu­er hin­zu­kommt. Künst­ler­so­zi­al­ab­ga­ben, Zöl­le oder sons­ti­ge, auch nach­träg­lich ent­ste­hen­de Abga­ben wer­den an den Auf­trag­ge­ber wei­ter­be­rech­net.
6.2 Bei Wer­be­mitt­lung sind die jeweils gül­ti­gen Lis­ten­prei­se der Wer­be­trä­ger am Erschei­nungs­tag ver­bind­lich.
6.3 Die von der Agen­tur dem Auf­trag­ge­ber aus­ge­stell­ten Rech­nun­gen sind sofort nach Erhalt der Rech­nung ohne jeden Abzug fäl­lig.
6.4 Bei grö­ße­ren Auf­trä­gen oder sol­chen, die sich über einen län­ge­ren Zeit­raum erstre­cken sowie bei Wer­be­mit­tel­her­stel­lung, ist die Agen­tur berech­tigt, Zwi­schen­ab­rech­nun­gen bzw. Vor­aus­rech­nun­gen zu erstel­len.
6.5 Bis zur voll­stän­di­gen Zah­lung aller den Auf­trag betref­fen­der Rech­nun­gen, behal­ten wir uns das Eigen­tum an allen über­las­se­nen Unter­la­gen und Gegen­stän­den vor. Rech­te an unse­ren Leis­tun­gen, ins­be­son­de­re urhe­ber­recht­li­che Nut­zungs­rech­te, gehen erst mit voll­stän­di­ger Bezah­lung aller den Auf­trag betref­fen­den Rech­nun­gen auf den Auf­trag­ge­ber über.

7. Nut­zungs­rech­te
7.1 Die Agen­tur wird dem Auf­trag­ge­ber mit Aus­gleich sämt­li­cher, den Auf­trag betref­fen­der, Rech­nun­gen alle für die Ver­wen­dung unse­rer Arbei­ten und Leis­tun­gen erfor­der­li­chen Nut­zungs­rech­te in dem Umfang über­tra­gen, wie dies für den Auf­trag ver­ein­bart ist oder sich aus den für uns erkenn­ba­ren Umstän­den des Auf­trags ergibt. Im Zwei­fel erfül­len wir unse­re Ver­pflich­tung durch Ein­räu­mung nicht aus­schließ­li­cher Nut­zungs­rech­te im Gebiet der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land für die Ein­satz­dau­er des Wer­be­mit­tels. Jede dar­über hin­aus­ge­hen­de Ver­wen­dung, ins­be­son­de­re die Bear­bei­tung, bedarf unse­rer Zustim­mung.
7.2 Zie­hen wir zur Ver­trags­er­fül­lung Drit­te her­an, wer­den wir deren Nut­zungs­rech­te im Umfang der Zif­fer 7.1 erwer­ben und dem­entspre­chend dem Auf­trag­ge­ber über­tra­gen.

8. Nut­zungs­ho­no­rar
Die Agen­tur erbringt eine über die rein tech­ni­sche Arbeit hin­aus­ge­hen­de geis­tig-krea­ti­ve Gesamt­leis­tung. Wenn der Auf­trag­ge­ber die Arbei­ten der Agen­tur nutzt, berech­net die Agen­tur ein zusätz­li­ches Nut­zungs­ho­no­rar. Die Berech­nung des Nut­zungs­ho­no­rars rich­tet sich nach dem aktu­el­len Ver­gü­tungs­ta­rif­ver­trag Design (SDSt/AGD).

9. Ver­trau­lich­keit
Die Agen­tur wird alle zu ihrer Kennt­nis gelan­gen­den Geschäfts­vor­gän­ge des Auf­trag­ge­bers, wie über­haupt des­sen Inter­na, streng ver­trau­lich behan­deln.

10. Gewähr­leis­tung und Haf­tung
10.1 Von der Agen­tur gelie­fer­te Arbei­ten und Leis­tun­gen hat der Auf­trag­ge­ber unver­züg­lich nach Erhalt, in jedem Fal­le aber vor einer Wei­ter­ver­ar­bei­tung, zu über­prü­fen und Män­gel unver­züg­lich nach Ent­de­ckung zu rügen. Unter­bleibt die unver­züg­li­che Über­prü­fung oder Män­gel­an­zei­ge, bestehen kei­ne Ansprü­che des Auf­trag­ge­bers.
10.2 Bei Vor­lie­gen von Män­geln steht der Agen­tur das Recht zur zwei­ma­li­gen Nach­bes­se­rung inner­halb einer ange­mes­se­nen Zeit zu.
10.3 Scha­dens­er­satz­an­sprü­che jeder Art sind aus­ge­schlos­sen, wenn die Agen­tur, gesetz­li­che Ver­tre­ter oder Erfül­lungs­ge­hil­fen der Agen­tur leicht fahr­läs­sig gehan­delt haben. Das gilt nicht bei Ver­let­zung wesent­li­cher Ver­trags­pflich­ten. In die­sem Fal­le ist die Haf­tung auf typi­sche und vor­her­seh­ba­re Schä­den beschränkt. Ein über den Mate­ri­al­wert hin­aus­ge­hen­der Scha­dens­er­satz ist aus­ge­schlos­sen.
10.4 Der Auf­trag­ge­ber ver­si­chert, dass er zur Ver­wen­dung aller an die Agen­tur über­ge­be­nen Vor­la­gen berech­tigt ist. Soll­te er ent­ge­gen die­ser Ver­si­che­rung nicht zur Ver­wen­dung berech­tigt sein, stellt der Auf­trag­ge­ber die Agen­tur von allen Ersatz­an­sprü­chen frei.
10.5 Das Risi­ko der recht­li­chen Zuläs­sig­keit der durch die Agen­tur erar­bei­te­ten und durch­ge­führ­ten Maß­nah­men wird vom Kun­den getra­gen. Das gilt ins­be­son­de­re für den Fall, dass die Aktio­nen und Maß­nah­men gegen Vor­schrif­ten des Wett­be­werbs­rechts, des Urhe­ber­rechts und der spe­zi­el­len Wer­be­rechts­ge­set­ze ver­sto­ßen. Die Agen­tur ist jedoch ver­pflich­tet, auf recht­li­che Risi­ken hin­zu­wei­sen, sofern ihr die­se bei ihrer Tätig­keit bekannt wer­den. Der Auf­trag­ge­ber stellt die Agen­tur von Ansprü­chen Drit­ter frei, wenn die Agen­tur auf aus­drück­li­chen Wunsch des Auf­trag­ge­bers gehan­delt hat, obwohl sie Beden­ken im Hin­blick auf die Zuläs­sig­keit der Maß­nah­men mit­ge­teilt hat. Die Anmel­dung sol­cher Beden­ken durch die Agen­tur beim Auf­trag­ge­ber hat unver­züg­lich nach bekannt wer­den in schrift­li­cher Form zu erfol­gen. Erach­tet die Agen­tur für eine durch­zu­füh­ren­den Maß­nah­men eine wett­be­werbs­recht­li­che Prü­fung durch eine beson­ders sach­kun­di­ge Per­son oder Insti­tu­ti­on für erfor­der­lich, so trägt nach Abspra­che mit einem gesetz­li­chen Ver­tre­ter der Agen­tur die Kos­ten hier­für der Auf­trag­ge­ber.

11. Gestal­tungs­frei­heit
11.1 Im Rah­men des Auf­tra­ges besteht Gestal­tungs­frei­heit. Rekla­ma­tio­nen hin­sicht­lich der künst­le­ri­schen Gestal­tung sind aus­ge­schlos­sen.
11.2 Wünscht der Auf­trag­ge­ber wäh­rend oder nach der Pro­duk­ti­on Ände­run­gen, so hat er die Mehr­kos­ten zu tra­gen. Die Agen­tur behält den Ver­gü­tungs­an­spruch für bereits begon­ne­ne Arbei­ten.

12. Gerichts­stand, anwend­ba­res Recht
12.1 Ist der Auf­trag­ge­ber Kauf­mann, so ist das für unse­ren Sitz zustän­di­ge Gericht als Gerichts­stand für alle Strei­tig­kei­ten ver­ein­bart.
12.2 Es gilt deut­sches Recht.

Frank­furt, im Novem­ber 2017